Der Domizilnehmer bezahlt für die Domiziladresse eine jährliche Entschädigung.
Falls die wöchentliche Postweiterleitung aktiv ist, kostet diese CHF 420.— (CHF 35.—pro Monat)
Die Zahlung der Entschädigung ist im Voraus geschuldet; sie ist im voraus zu entrichten und auf folgendes Konto zu überweisen:
IBAN-Nummer: CH90 0840 1000 0671 2628 6
Bank: Migros Bank
Begünstigter: Immobörse GmbH, Baarerstrasse 112, 6300 Zug
Im ersten Jahr ist die Entschädigung pro rata temporis geschuldet (ab Eintragung in das Handelsregister).
Anfallende Portokosten werden separat verrechnet.
1. Auftragsdauer / Kündigung
Diese Vereinbarung ist auf unbefristete Zeit geschlossen. Sie kann ohne Angaben von Gründen auf das Ende der Laufzeit gekündigt werden. Dies kann direkt online im Benutzerkonto oder schriftlich per E-Mail beantragt werden. Die Domizilnehmerin wird den Domizilhalter auf erstes Verlangen von den Obliegenheiten einer Domizilhalterin entlasten.
Unter besonderen Umständen, namentlich, wenn der Domizilnehmer unlautere Geschäfte oder Geschäfte betreibt, die den Ruf einer der Parteien beeinträchtigen können, kann die Vereinbarung fristlos gekündigt werden.
2. Handelsregisterverordnung (HRegV)
Art. 117 Abs. 3 HRegV
Verfügt die Rechtseinheit über kein eigenes Rechtsdomizil, muss der Domizilhalter angegeben
werden (c/o Felix Muster). Der Domizilhalter hat zu bestätigen, dass er der Rechtseinheit
an deren Sitz ein Rechtsdomizil gewährt.
3. Domizilhalter-Erklärung
Die Domizilhalter-Erklärung wird Ihnen mitsamt 1 Vertragsexemplar, welcher von allen Parteien unterschrieben wurde, zugestellt. Der Domizilnehmer leitet die Domizilhalter-Erklärung an das Handelsregisteramt weiter.
4. Haftungsausschluss
Der Domizilhalter gewährt dem Domizilnehmer ausschliesslich ein Rechtsdomizil. Er ist anderweitig nicht in der Rechtseinheit des Domizilnehmers involviert und schliesst jegliche Haftung aus dem Geschäftsgebaren des Domizilnehmers ausdrücklich aus.